§ 1 – Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung.
§ 2 – Mietvertrag
(1) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes mit einer Buchungsbestätigung annimmt.
(2) Die Buchung ist verbindlich auch für die mitreisende Person.
(3) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(4) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 – Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis des Vermieters zu bezahlen.
(3) Die Kosten der Endreinigung sind bereits im Mietpreis enthalten. Eine Endreinigung umfasst eine normale Grundreinigung. Sollten die notwendigen Reinigungsmaßnahmen das Maß einer normalen Grundreinigung weit übersteigen, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (brutto) in Rechnung stellen.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die mitreisende Person zu machen, die die Ferienwohnung belegt. Die Ferienwohnung steht maximal für zwei Personen zur Verfügung.
(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises ist, per Vorauskasse, zu begleichen, und zwar spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen auf das angegebene Konto des Vermieters.
Bei kurzfristigen Buchungen (unter 10 Tagen vor Anreise) ist es möglich, die Gesamtmiete
am Tag der Anreise, bei Übergabe der Schlüssel, in bar zu bezahlen. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
§ 4 – Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper sind auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
(4) Das Rauchen in der Ferienwohnung ist untersagt. Rauchen ist nur auf den Terrassen erlaubt.
(5) In der Ferienwohnung ist der Müll zu trennen. Nach Ende der Mietzeit ist die Ferien-wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Das Geschirr sollte gespült und die Mülleimer entleert sein.
§ 5 – Reiserücktritt, Stornierung
(1) Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu.
(2) Stornokosten entfallen bis 4 Wochen vor der Anreise. Bis 2 Wochen vor Anreise werden
Stornokosten in Höhe von 50 % des Gesamtpreises erhoben. Ab 2 Wochen vor Anreise ist
der Gesamtpreis in voller Höhe zu zahlen.
(3) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
- a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tat-sachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks der Belegung gebucht wurde.
(5) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 5 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw.
bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Rückzahlung.
§ 6 – Haftung
(1) Für mitgebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt oder hinterlässt.
(2) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, sein Mitreisende/r oder seine Besucher in der Ferienwohnung oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Tampons
und Ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden, da das Schmutzwasser in eine
3-Kammer-Kläranlage eingeleitet wird. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder der Kläranlage auf, so trägt der Gast die Kosten der Instandsetzung.
§ 7 – An- und Abreise
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 16:00 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
(2) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung grundsätzlich bis spätestens 10:00 Uhr
zu räumen. Eine spätere Abreise ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
(3) Die Räumung gemäß Abs. 2 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
§ 8 – Datenschutz und Meldepflicht bei Beherbergungsstätten
(1) Es gilt die Datenschutzvereinbarung des Vermieters.
(2) Bei Anreise ist der Gast verpflichtet, einen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmelde-gesetz auszufüllen und zu unterschreiben. Dabei sind folgende Angaben notwendig: Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Der Gast muss angeben, ob er alleine oder mit einer weiteren Person angereist ist. Bei ausländischen Gästen wird zudem die Seriennummer eines gültigen Passes vermerkt.
(3) Die Meldescheine werden vom Vermieter für den Zeitraum eines Jahres aufbewahrt und anschließend vernichtet. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Meldescheine den nach Landesrecht bestimmten Behörden auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
§ 9 – Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.
Stand: 12. April 2024
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